DSGVO-konformes Cloud-Backup für Solo-Selbstständige
Welche Cloud-Backup-Anbieter wirklich DSGVO-konform sind, worauf du im AVV achten musst und welche Stolperfallen typisch sind.
Von Anna Mertens 1 Min. Lesezeit
Ein Cloud-Backup ist für Solo-Selbstständige Pflicht. DSGVO-konform zu bleiben ist allerdings keine reine Frage des Anbieters, sondern auch der Konfiguration.
Was die DSGVO konkret verlangt
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter.
- Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen — Verschlüsselung in Transit und at Rest sind das Minimum.
- Transparenz gegenüber Kundinnen und Kunden, deren Daten verarbeitet werden.
Anbieter, die unproblematisch sind
- IONOS HiDrive Pro (Server in Deutschland, AVV im Standardprozess).
- STRATO HiDrive (deutsche Server, einfacher AVV-Abschluss).
- mailbox.org Drive (Berlin, sehr datenschutzorientiert).
- Hetzner Storage Box (deutsche Rechenzentren, technischer aufzusetzen).
Anbieter, die mit Vorsicht zu genießen sind
- Google Drive, Dropbox, OneDrive. Nutzbar, aber praktisch nur mit clientseitiger Verschlüsselung (z.B. Cryptomator) und sauberem AVV.
- iCloud. Mit Advanced Data Protection technisch solide, AVV-Status für Geschäftsnutzung jedoch unklar.
Praxis-Setup
- Lokale Quelle = dein Arbeitsgerät.
- Erstes Backup = NAS oder externe Platte (3-2-1-Regel).
- Cloud-Backup = verschlüsseltes Volumen in einem der oben genannten Dienste.
- AVV unterschrieben, in deinem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ergänzt.
Typische Stolperfallen
- Unterschiedliche Anbieter für Tools und Backups — ein gelöschter Account kann Backups mitnehmen.
- Keine Test-Restores. Ein Backup, das nie wiederhergestellt wurde, ist kein Backup.
- Verschlüsselungs-Schlüssel ohne Recovery. Verlierst du den Schlüssel, sind die Daten weg — eine Recovery-Option ist Pflicht.
Mit einem deutschen Anbieter, einem unterschriebenen AVV und einem clientseitig verschlüsselten Volumen ist die DSGVO-Frage für die meisten Solo-Selbstständigen erledigt.
Häufige Fragen
Brauche ich als Einzelunternehmer einen AVV?
Sobald personenbezogene Daten von Kunden in der Cloud liegen, ja — der AV-Vertrag mit dem Anbieter ist Pflicht.
Sind US-Anbieter automatisch unzulässig?
Nein, aber sie erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln und in der Praxis clientseitige Verschlüsselung.
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